Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geniax Software-Support der iSATT GmbH · Stand 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über den Geniax Software-Support, die über diese Website oder auf deren Grundlage geschlossen werden. Vertragspartner ist die iSATT GmbH, Jonas-Cahn-Straße 13, 53115 Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 7422).
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Wir sind ein eigenständiger Dienstleister. Wir sind weder autorisierter Support noch Rechtsnachfolger der EMPUR Produktionsgesellschaft mbH oder der Wilo SE. Alle genannten Marken sind Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Wir bieten folgende Leistungen an:
a) Express-Ferndiagnose. Ein telefonischer Rückruf nach § 4 und die Erstanalyse des Geniax-Systems des Kunden. Der Kunde erhält eine Einschätzung zu Ursache und voraussichtlichem Behebungsaufwand. Die Behebung des Fehlers selbst ist nicht Gegenstand dieser Leistung.
b) Störungsbehebung. Die Bearbeitung des festgestellten Fehlers nach Aufwand. Sie kommt erst durch eine gesonderte, ausdrückliche Beauftragung des Kunden nach der Erstdiagnose zustande.
c) App und Fernwirkzentrale. Die Nutzung unserer App zur Einstellung der Heizung sowie der Betrieb der Fernwirkzentrale, über die die Anlage des Kunden aus der Ferne erreichbar ist. Der Umzug der Anlage auf unsere Fernwirkzentrale ist enthalten.
d) Wartungsvertrag. Eine jährliche Vorwinter-Analyse der Anlage, die Sicherung der Systemkonfiguration, ein Prüfbericht, die Leistungen nach c), eine bevorzugte Bearbeitung sowie die kostenfreie Erstdiagnose in jedem Störungsfall.
(2) Wir erbringen ausschließlich Software- und Konfigurationsleistungen. Hardware liefern und tauschen wir nicht. Arbeiten an der Hydraulik oder an der Elektroinstallation sind nicht Gegenstand des Vertrags.
(3) Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet. Lässt sich ein Fehler nicht beheben, erhält der Kunde eine belastbare Einschätzung der Ursache und möglicher Alternativen; die Erstdiagnose gilt damit als erbracht.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
(2) Mit dem Betätigen der Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen" gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit unserer Bestätigung in Textform zustande, spätestens jedoch mit der Ausführung der Leistung.
(3) Verträge über App und Fernwirkzentrale sowie Wartungsverträge kommen durch unser Angebot und dessen Annahme durch den Kunden zustande.
(4) Der Vertragstext wird von uns gespeichert. Der Kunde erhält die Vertragsbestätigung mit allen wesentlichen Angaben in Textform per E-Mail.
§ 4 Servicezeiten und Bearbeitung
(1) Unsere Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters.
(2) Wir bearbeiten Buchungen in der Reihenfolge ihres Zahlungseingangs und rufen den Kunden innerhalb der Servicezeiten zurück. Eine bestimmte Reaktionszeit wird nicht zugesagt.
(3) Erreichen wir den Kunden unter der von ihm angegebenen Rufnummer nicht, versuchen wir es erneut und informieren ihn per E-Mail an die von ihm angegebene Adresse.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf dieser Website angegebenen Preise. Gegenüber Verbrauchern sind sämtliche Preise Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Express-Ferndiagnose ist vor Leistungsbeginn zu bezahlen. Die Bearbeitung beginnt mit dem Zahlungseingang.
(3) Die Zahlung erfolgt über PayPal. Es gelten ergänzend die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters.
(4) Die Störungsbehebung wird nach Aufwand im Viertelstundentakt abgerechnet. Jede angefangene Viertelstunde wird mit einem Viertel des Stundensatzes berechnet.
(5) Rechnungen für Verträge nach § 2 Abs. 1 c) und d) sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet,
- eine Rufnummer anzugeben, unter der er innerhalb der von ihm gewählten Erreichbarkeit erreichbar ist,
- den Fehler und die Anlage so vollständig zu beschreiben, wie es ihm möglich ist,
- die für den Fernzugriff erforderlichen Zugänge bereitzustellen und freizugeben,
- uns unverzüglich zu informieren, wenn sich die Anlage in einem Zustand befindet, der einen Eingriff aus der Ferne unzweckmäßig erscheinen lässt.
(2) Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach und wird die Leistung dadurch unmöglich oder erschwert, berührt das unseren Vergütungsanspruch nicht.
§ 7 Fernzugriff
(1) Der Fernzugriff auf die Anlage des Kunden erfolgt ausschließlich nach dessen Freigabe und über eine gesicherte Verbindung. Für Betrieb, Erreichbarkeit und Sicherung des Geniax-Servers gilt die Freigabe zur Speicherung von Anlagendaten und zum Zugriff auf den Geniax-Server, die der Kunde mit der Registrierung seiner Anlage erteilt. Änderungen an der Konfiguration nehmen wir nur auf Anforderung des Kunden im Einzelfall vor.
(2) Wir protokollieren Zeitpunkt, Dauer und Art der im Rahmen des Zugriffs vorgenommenen Änderungen. Das Protokoll dient dem Nachweis der erbrachten Leistung und wird für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.
(3) Vor Eingriffen in die Konfiguration sichern wir den bestehenden Stand, soweit dies technisch möglich ist. Der Kunde bleibt für die Sicherung seiner übrigen Daten selbst verantwortlich.
§ 8 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Ausfall der Heizungsanlage. Wir schulden weder eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Anlage noch eine bestimmte Raumtemperatur. Für Schäden, die daraus entstehen, dass die Anlage während oder nach einem Eingriff nicht oder nicht vollständig arbeitet, haften wir nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3. Der Kunde ist gehalten, bei einem für ihn erkennbaren Ausfall unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag über App und Fernwirkzentrale wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Laufzeit und Kündigungsfrist des Wartungsvertrags werden im jeweiligen Vertrag vereinbart.
(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform. Für online geschlossene Verträge mit Verbrauchern steht die Schaltfläche „Verträge hier kündigen" zur Verfügung.
§ 10 Änderungen dieser Bedingungen
Wir können diese Bedingungen ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslagen oder an Änderungen unseres Leistungsangebots erforderlich ist. Wir teilen dem Kunden die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Wirkung weisen wir in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, können beide Seiten den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Bonn ausschließlicher Gerichtsstand.
(3) Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.